Stiftungsfakten
Dürfen auch andere Rechtsformen den Namen Stiftung tragen?
Ja, ein prominentes Beispiel dafür ist der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Neben Vereinen nutzen auch Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die Robert Bosch Stiftung GmbH den Namen. Der Name Stiftung ist nämlich nicht nur den staatlich genehmigten rechtsfähigen Stiftungen vorenthalten. Wenn das Wesen und der Zweck der Organisation mit dem einer Stiftung übereinstimmt, ist die Aufnahme des Wortes "Stiftung" in den Organisationsnamen zulässig.