Stiftungsfakten
Muss die Stiftung in ein Register eingetragen werden?
Ja, nach der Anerkennung ist die Stiftung zur Eintragung im Register anzumelden
Stiftungen mit Sitz im Land Berlin werden aktuell im Stiftungsverzeichnis aufgeführt. Das (neue) bundesweite Stiftungsregister startet zum 1. Januar 2026. Vor diesem Stichtag entstandene Stiftungen haben sich bis spätestens 31. Dezember 2026 zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden. Weiteres dazu in einem persönlichen Beratungsgespräch.