Stiftungsfakten
Lässt sich das Stiftungsgeschäft widerrufen?
Ja, bis zur Anerkennung ist der Stifter zum Widerruf berechtigt
Solange die Anerkennung des Stiftungsgeschäfts nicht erfolgt ist, kann der Stifter dieses widerrufen. Wenn der Anerkennungsprozess bereits läuft, ist der Widerruf gegenüber der Stiftungsaufsicht zu erklären. Der Erbe ist zum Widerruf in der Regel nicht berechtigt. Weiteres dazu in einem persönlichen Beratungsgespräch.