Stiftungsfakten
Welche Gremien braucht eine Stiftung?
Gesetzlich ist nur der Vorstand vorgeschrieben. Dieser muss aus mindestens einer Person bestehen.
Die Stiftung benötigt einen Vorstand mit mindestens einer Person. Es dürfen aber weitere Gremien eingesetzt werden. Sowohl diese als auch der Vorstand können aus mehreren Personen bestehen. Je nach Stifterwille und Satzungszweck sind weitere Gremien sehr zu empfehlen.
Weiteres dazu in einem persönlichen Beratungsgespräch.