Stiftungsfakten

Wie entsteht eine Stiftung?

Stiftungsgeschäft und Anerkennung durch Stiftungsaufsicht

Das in schriftlicher Form festzuhaltende Stiftungsgeschäft besteht aus der Satzung und der Widmung des durch den Stifter festgelegten Vermögens. Dieses ist der für die Anerkennung zuständigen Behörde (Stiftungsaufsicht) des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, zur Anerkennung einzureichen. Weiteres dazu in einem persönlichen Beratungsgespräch.